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FG Berlin-Brandenburg: Nutzungspflicht des beA in eigener Sache
Die Einreichung einer Klage in eigener Sache durch einen Rechtsanwalt hat regelmäßig unter Verwendung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) zu erfolgen. So hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden. Mehr zum Thema ‚Rechtsanwalt’…Mehr zum Thema ‚Klage’…

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