Informationspflicht gem. § 2 Abs. 1 Ziff. 11 DL-InfoV

1. Name und Anschrift des Versicherers:

HDI-Gerling
Firmen und Privat Versicherung AG
Riethorst 2
30659 Hannover

2. räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung:

Wirtschaftsprüfer Steuerberater
1.   Deutschland 1.   Deutschland
2.   Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland. Versichert sind Haftpflichtansprüche,

(1)   die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
(2)   aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.

2.   Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland:
Versichert sind Haftpflichtansprüche,(1)   die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
(2)   aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
3. Für die zuvor nicht genannten Länder

(1) aus betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeit , wenn dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt,

(2) aus der ge­schäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen, die das Abgabenrecht von Staaten betrifft, die zuvor nicht genannt sind, wenn dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt. In beiden Fällen beschränkt sich die Versicherungsleistung auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme.

4.   Weltweit  für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden und zwar maximal in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme. 3.   Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haft­pflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abga­benrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag deutsches Recht zugrunde liegt.
4.   Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden.