BMF: Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
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Das BMF hat die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1.1.2021 zu den Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut bekannt gegeben.
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