Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Das Problem der EU-Grenzen bei der Bewertung coronabedingter Umsatzeinbrüche

Für Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen ergeben sich in der Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen besondere Hürden: Die Bewilligungsstellen vertreten zunehmend den restriktiven Ansatz, dass bei der Prüfung eines „coronabedingten Umsatzeinbruchs“ ausschließlich deutsche Schließungsanordnungen und deutsche staatliche Maßnahmen relevant sind, während Maßnahmen im EU-Ausland nicht berücksichtigt werden. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…

Regierungsentwurf: Modernisierung des Berufsrechts für Wirtschaftsprüfer

Die Herausforderung der Nachwuchsgewinnung von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern scheint so groß zu sein, dass offenbar parteiübergreifend ein Konsens gefunden wurde, als eines der ersten Gesetzgebungsverfahren der neuen Legislaturperiode ein Gesetz zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer in den Bundestag einzubringen. Mehr zum Thema ‚Wirtschaftsprüfer’…

Verhör(t) – Steuerthemen auf der Spur: Verhört: Wie man Lust auf Montag bekommt

Wie können Teams und Organisationen erreichen, dass Mitarbeitende Lust auf Montag haben und mit Freude zur Arbeit gehen? Anke Serafin zeigt, warum Verantwortung und Sinnstiftung entscheidend sind – und welche Strukturen und Prozesse dafür überdacht werden müssen. Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…Mehr zum Thema ‚Steuerberatung’…Mehr zum Thema ‚Kanzleiorganisation’…

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BMF: Grenzüberschreitende Prüfungszusammenarbeit

Die Finanzverwaltung hat ein Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungszusammenarbeit mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete veröffentlicht. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Außenprüfung’…Mehr zum Thema ‚Internationales Steuerrecht’…Mehr zum Thema ‚BMF-Schreiben’…

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BFH: Vermietung kein Vorstufenumsatz für die Seeschifffahrt

Sonstige Leistungen, die für den unmittelbaren Bedarf der in § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG bezeichneten Wasserfahrzeuge bestimmt sind, sind bei richtlinienkonformer Auslegung grundsätzlich nur dann steuerfrei, wenn der Unternehmer seine Leistung an den Schiffsbetreiber erbringt, während eine sonstige Leistung, die der Unternehmer auf einer dieser Leistung vorausgehenden Handelsstufe Weiterlesen…

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