BFH Pressemitteilung: Keine Entschädigung für Verfahrensdauer während des Ruhens des Verfahrens

Verfahrensbeteiligte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens, soweit dieses im Einverständnis der Beteiligten bis zum Abschluss eines Musterverfahrens zum Ruhen gebracht wurde. Mehr zum Thema ‚Finanzgerichtsordnung’…Mehr zum Thema ‚Entschädigung’…Mehr zum Thema ‚Finanzgericht’…Mehr zum Thema ‚Revision’…Mehr zum Thema ‚Ruhen des Verfahrens’…Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr Weiterlesen…

BFH: Neue anhängige Verfahren im Mai 2026

Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen stellen wir für Sie monatlich die wichtigsten neuen anhängigen BFH-Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger zusammen.  Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…Mehr zum Thema ‚Anhängige Verfahren’…

BMJV: Regierungsentwurf zum Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze

Die Bundesregierung hat am 27.5.2026 den Gesetzentwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze beschlossen (7. VwGOÄndG). Die Reform soll Verfahren beschleunigen, Gerichte entlasten und personelle Ressourcen freisetzen. Im Zuge dessen sollen auch die Finanzgerichtsordnung und das Sozialgerichtsgesetz angepasst werden.  Mehr zum Thema ‚Gesetzgebung’…

BMF: Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetzes 2026

Das BMF hat den Referentenentwurf des JStG 2026 veröffentlicht. Er enthält insbesondere eine grundlegende Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft, eine Verfahrenserleichterung für die Quellensteuerentlastung nach § 50c EStG, eine Anpassung des Zinssatzes für die Vollverzinsung sowie eine gesetzliche Regelung zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück im EStG. Mehr zum Weiterlesen…

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FG Nürnberg: Erlass von Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung

Das FG Nürnberg hat entschieden, dass Nachzahlungszinsen entweder nicht festzusetzen oder zu erlassen sind, soweit Zahlungen auf eine später wirksam gewordene Steuerfestsetzung erbracht wurden. Voraussetzung ist, dass das Finanzamt die Zahlung angenommen und angerechnet hat. Mehr zum Thema ‚Nachzahlungszinsen’…Mehr zum Thema ‚Erlass’…

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BFH: Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt

Die unentgeltliche Übertragung eines Kapitallebensversicherungsvertrags (Vertragsübernahme) unterliegt im Zeitpunkt der Übertragung des Vertrags der Schenkungsteuer und ist mit dem Rückkaufswert zu bewerten. Hat sich der Schenker den Nießbrauch an der Rückkaufsleistung vorbehalten, entsteht dieser Nießbrauch erst mit Kündigung des Kapitallebensversicherungsvertrags. Mehr zum Thema ‚Schenkungssteuer’…Mehr zum Thema ‚Lebensversicherung’…

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