BMF: Anpassung von Gewinnabführungsverträgen in Altfällen
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Die Finanzverwaltung äußert sich zur Anpassung von Gewinnabführungsverträgen in Altfällen nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG a.F. aufgrund der Änderung des § 302 AktG zum 1.1.2021.
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