Eine unangemessene Umgestaltung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses (hier: Beiträge für eine rückgedeckte Unterstützungskasse) kommt bei sprunghaften Gehaltsanhebungen vor der Entgeltumwandlung, bei einer „Nur-Pension“ oder bei mit Risiko- und Kostensteigerungen für das Unternehmen verbundenen Zusagen in Betracht.
Kategorien: Allgemein
0 Kommentare