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BFH: Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile durch eine grundbesitzende GmbH
Erwirbt eine grundbesitzende GmbH eigene Anteile und erhöht sich dadurch der Anteil eines Gesellschafters – ohne Berücksichtigung der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile – rechnerisch auf mindestens 95 %, ist der Tatbestand einer Anteilsvereinigung nach Weiterlesen…

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