FG Kommentierung: Sonderausgabenabzug für Beiträge zur Riester-Rente bei fehlender Anlage AV
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Die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwand gemäß § 10a Abs. 1, 2 EStG setzt einen Antrag des Steuerpflichtigen voraus, der in Form einer Anlage AV als amtlicher Erklärungsvordruck gestellt werden muss.
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