FG Köln: Berechnung der Säumniszuschläge durch Familienkassen
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Das FG Köln hat entschieden, dass die bisherige Berechnung der Säumniszuschläge zu Kindergeldrückforderungen durch den Inkasso-Service der Familienkassen rechtswidrig ist.
Das FG Münster hat entschieden, dass einer Stiftung die Gemeinnützigkeit rückwirkend zu versagen ist, wenn sie nach Auflösung aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht mehr in der Lage ist, ihre gemeinnützigen Ziele zu verfolgen. Mehr Weiterlesen…
Das FG Münster hat entschieden, dass das Opfer eines Trickbetrugs Vermögensverlust nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann. Mehr zum Thema ‚Verlust’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…
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