Den Pauschbetrag für Erbfallkosten können auch Vermächtnisnehmer in Anspruch nehmen. Dieser Pauschbetrag ist auch nicht zu kürzen, wenn der Erwerb der übrigen Erben nicht der deutschen Besteuerung unterliegt. Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Unbeschränkte Weiterlesen…
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