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FG München: Doppelbesteuerung von Hinterbliebenenleistung an Lebensgefährtin
Die doppelte steuerliche Erfassung einer Hinterbliebenenleistung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer ist laut dem FG München selbst bei einer Gesamtsteuerbelastungsquote von 60 % mit Art. 14 GG vereinbar. Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Doppelbesteuerung’…

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