Das „StaRUG“, das Teil des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes ist, hat eine gesetzliche Normierung von Hinweispflichten für steuerliche Berater gebracht, die Jahresabschlüsse erstellen und in diesem Zusammenhang wirtschaftliche Schwierigkeiten von Mandanten feststellen.
Kategorien: Allgemein
0 Kommentare