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Kein Automatismus: Vorabanforderung nur mit erkennbarer Ermessensausübung
Vorabanforderungen betreffen nur Steuer- und Feststellungserklärungen in Fällen, in denen die Erklärung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt wird („Beraterfälle“) und daher die verlängerte Frist gilt. Mehr zum Thema ‚Steuererklärung’…

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