FG Münster: Tausch von Genussrechten führt zu Kapitaleinkünften
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Das FG Münster hat entschieden, dass der Verlust aus dem Tausch von Genussrechten gegen Genossenschaftsanteile und Schuldverschreibungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigungsfähig ist.
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