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FG Köln: Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins
Das FG Köln hat entschieden, dass Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins dem persönlichen Steuersatz unterliegen. Mehr zum Thema ‚Bitcoin’…Mehr zum Thema ‚Einkünfte aus Kapitalvermögen’…

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