Das VG Düsseldorf hat entschieden: Rückforderungen bei Neustarthilfe und Überbrückungshilfen verjähren nicht vor dem Schlussbescheid. Was das für Unternehmen und Steuerberater bedeutet – und welche Gegenargumente es gibt. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚Verjährung’…
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