BMF: Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege und anderen Betreuungsverhältnissen
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Das BMF äußert sich zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege und anderen Betreuungsverhältnissen (nach den §§ 32 bis 35 sowie 42 und 42a SGB VIII).
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