Praxis-Tipp: Ehrenamtsfreibetrag bei nur überwiegender Verfolgung gemeinnütziger Zwecke
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Ist es für die Gewährung des Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG ausreichend, dass die durch die ehrenamtliche Tätigkeit begünstigte Person oder Einrichtung überwiegend, d. h. zu mehr als 50 %, gemeinnützige Zwecke verfolgt?
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