BMF: Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2022
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Die Finanzverwaltung hat die Vervielfältiger für den Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Stichtage ab 1.1.2022 nach § 14 BewG bekannt gegeben.
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