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BFH: Zur Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters
§ 52d Satz 2 FGO ist auch dann anzuwenden, wenn ein Steuerberater, der von seinem Selbstvertretungsrecht gemäß § 62 Abs. 1 FGO Gebrauch macht beziehungsweise einen Angehörigen gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. Weiterlesen…

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