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FG Münster: Immobilienübertragung im Scheidungsvergleich
Das FG Münster hat entschieden, dass die Übertragung von Miteigentumsanteilen an Immobilien im Rahmen eines Scheidungsvergleichs ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft darstellt. Mehr zum Thema ‚Scheidung’…Mehr zum Thema ‚Spekulationsgewinn’…Mehr zum Thema ‚Immobilien’…

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