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BFH: § 8c KStG und Wirkung auf ein Verlustausgleichsvolumen des Vorjahres
Negative Einkünfte, die im Wirtschaftsjahr des schädlichen Beteiligungserwerbs vor diesem Zeitpunkt angefallen sind, unterliegen zwar insoweit der Abzugsbeschränkung nach § 8c KStG, als sie z.B. nicht in die danach folgenden Wirtschaftsjahre vorgetragen werden können. § 8c KStG Weiterlesen…

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