Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.11.2021 der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 zugestimmt. Die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt ab 1.1.2022 unverändert 64.350 Euro. Die weiteren Werte im Überblick.
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