BMF: Handelsübliche Bezeichnung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG
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Eine Pflichtangabe in Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist die Leistungsbeschreibung. Die Finanzverwaltung äußert sich zu handelsüblichen Bezeichnung gem. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG.
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