Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Verlustvortrag aus der Veräußerung von Aktien nicht nachträglich berücksichtigt werden kann, wenn die zugrunde liegende Einkommensteuerfestsetzung bestandskräftig ist und keine Korrekturvorschrift eingreift. Mehr zum Thema ‚Verlust’…Mehr zum Thema Weiterlesen…
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