FG Kommentierung: Verfassungsmäßigkeit des besonderen Kirchgelds in Baden
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Das besondere Kirchgeld, das in Baden nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KiStG Baden-Württemberg und nach § 4 KiStO Baden erhoben wird, ist nicht verfassungswidrig. So entschied das FG Baden-Württemberg.
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