Rückwirkend zum 1.1.2022: Steuerentlastungsgesetz 2022
Veröffentlicht von am
Das Bundeskabinett hat am 16.3.2022 den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen. Damit soll auf Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich reagiert werden.
Am 21.5.2026 hat der BFH drei sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…
Das Niedersächsische FG hat in einer besonderen Fallkonstellation zu der Frage entschieden, ob eine Grundstücksübertragung unter Anrechnung auf eine zukünftige Zugewinnausgleichsforderung als Anschaffung i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Weiterlesen…
Bei Veranstaltungen steht Unternehmen die Möglichkeit der Pauschalversteuerung gemäß § 37b EStG offen. Dabei gilt es jedoch, einen wichtigen Unterschied zu beachten: Je nachdem, ob es sich um eine Betriebsveranstaltung oder eine Incentive-Veranstaltung handelt, gelten Weiterlesen…
0 Kommentare