BFH Pressemitteilung: Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen
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Der BFH hat entschieden, dass nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind.
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