Die von der Stadt Feh­marn für die Jahre 2019 und 2020 er­ho­be­ne Zweit­woh­nungs­steu­er ist rechts­wid­rig. Die zu­grun­de lie­gen­de Sat­zung ver­sto­ße gegen das Grundgesetz, hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Schles­wig ent­schie­den. Fehmarn will in Berufung gehen.

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