BMF: Public-Private-Partnerships (PPP) im Bundesfernstraßenbau
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Die Finanzverwaltung hat sich zur umsatzsteuerlichen Beurteilung von Verkehrsprojekten durch Public-Private-Partnerships (PPP) im Bundesfernstraßenbau geäußert.
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Das FG Münster hat entschieden, dass das Opfer eines Trickbetrugs Vermögensverlust nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann. Mehr zum Thema ‚Verlust’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…
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