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BZSt: Kapitalertragsteuerentlastung für Dividendenzahlungen
Das BZSt weist darauf hin, dass die Bestätigung, dass eine Anrechnung deutscher Kapitalertragsteuer in den USA zusätzlich zur beim BZSt beantragten Freistellung/Erstattung weder erfolgt ist noch beantragt wird, nur gesondert und in geeigneten Einzelfällen durch Weiterlesen…

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