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BFH Pressemitteilung: Steuersatzermäßigung im Hotel
Der BFH hat mit drei Urteilen entschieden, dass an Hotelgäste erbrachte Frühstücksleistungen sowie die Zugangsgewährung zu Fitness- und Wellnesseinrichtungen nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuersatz’…Mehr zum Thema ‚Beherbergung’…

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