FG Münster: Unselbstständige Stiftungen sind keine Leistungsempfänger
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Unselbstständige Stiftungen können nach einem Urteil des FG Münster im Hinblick auf von ihrem Träger an sie erbrachte Verwaltungsleistungen nicht Leistungsempfänger im umsatzsteuerlichen Sinn sein.
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