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FG Münster: Steuerermäßigung für energetische Sanierung bei Miteigentum
Das FG Münster hat entschieden, dass die Steuerermäßigung nach § 35c EStG bei Miteigentum auf den jeweiligen Eigentumsanteil begrenzt ist – unabhängig davon, wer die Kosten tatsächlich getragen hat. Mehr zum Thema ‚Sanierung’…Mehr zum Thema Weiterlesen…

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