Zur landwirtschaftlichen Nutzung überlassene Ackerflächen, die zum Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft gehören, sind laut Urteil des FG Düsseldorf unabhängig vom Vorliegen einer Betriebsverpachtung im Ganzen nicht dem Verwaltungsvermögen zuzuordnen. Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Land- Weiterlesen…
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