Die gesetzliche Neuregelung zur Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts wird zum 1.1.2023 „scharf“ geschaltet, dann muss die geänderte Rechtslage verpflichtend angewendet werden. Bei der Umstellung sind neben rechtlichen Aspekten auch prozessuale Themen zu beachten.
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