Das FG Münster hat entschieden, unter welchen Bedingungen Pensionsrückstellungen für Gesellschafter, denen die Zusage nach Vollendung des 60. Lebensjahrs erteilt wurde, in voller Höhe als vGA zu qualifizieren sind. Mehr zum Thema ‚Verdeckte Gewinnausschüttung’…Mehr zum Weiterlesen…
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