FG Münster: Veräußerung eines mit atypischer Unterbeteiligung belasteten Kommanditanteils
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Das FG Münster hat entschieden, dass der Gewinn aus der Veräußerung eines mit atypischer Unterbeteiligung belasteten Kommanditanteils nur teilweise gewerbesteuerpflichtig ist.
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Das FG Münster hat die Vollziehung festgesetzter Aussetzungszinsen für Verzinsungszeiträume zwischen dem 1.1.2014 und dem 31.12.2018 in voller Höhe ausgesetzt. Es hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des dabei angewandten Zinssatzes von 0,5 % pro Weiterlesen…
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