Einnahmequellen der Kommunen: Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern
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Auf der Suche nach neuen Einnahmequellen zeigen sich die Kommunen mitunter sehr erfinderisch. Um was es bei diesen „örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern“ geht, wird im Folgenden beschrieben.
Eine Betriebsstätte setzt auch nach Inkrafttreten des geänderten Reisekostenrechts für Arbeitnehmer eine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung voraus, die der Steuerpflichtige nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit aufsucht; dies erfordert, den ortsgebundenen Mittelpunkt der Weiterlesen…
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