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FG Berlin-Brandenburg: Aktivierungsfähigkeit des kommerzialisierbaren Teils eines Namensrechts
Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer natürlichen Person ertragsteuerlich ein immaterielles Wirtschaftsgut und kein bloßes Nutzungsrecht darstellt. Mehr zum Thema ‚Abschreibung’…Mehr zum Thema ‚Wirtschaftsgut’…
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