Die Vieheinheiten-Obergrenze für landwirtschaftliche Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe i.S. des § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG, §§ 51, 51a BewG ist einheitlich für alle Betriebe eines Unternehmers zu ermitteln.
Die Finanzverwaltung hat überarbeitete Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG veröffentlicht. Mehr zum Thema ‚Außensteuergesetz’…
Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen stellen wir für Sie monatlich die wichtigsten neuen anhängigen BFH-Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger zusammen. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…Mehr zum Thema ‚Anhängige Verfahren’…
Nach § 152 AO wird die Festsetzung eines Verspätungszuschlags in manchen Fällen vorgenommen, ohne dass hierfür ein Ermessensspielraum besteht oder es einer Ermessensentscheidung bedarf. Zur Wirkung der Fristverlängerung wegen der Corona-Pandemie gibt es aktuelle BFH-Rechtsprechung. Mehr Weiterlesen…
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