Für Mitarbeiterbenefits in Form von Gutscheinen oder Geldkarten gelten seit 2022 strenge Anforderungen an die Lohnsteuerfreiheit. Doch in der Praxis besteht Unsicherheit. Wann Mitarbeiter- oder Universalgutscheine als Sachbezug anerkannt sind, haben zwei Rechtsexperten geprüft.

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