BMF: Begriff der negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft
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Die Finanzverwaltung hat sich zum Begriff der negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft geäußert und zu Auslegungsfragen zur gewerblichen Infektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG Stellung bezogen.
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