Praxis-Tipp: Übertragung des BEA-Freibetrags bei Antrag auf Übertragung des Kinderfreibetrags
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Bislang war es gängige Praxis, dass die Übertragung des Kinderfreibetrags stets auch zur Übertragung des Betreuungs- und Erziehungs- und Ausbildungsbedarfs (BEA-Freibetrag) führt.
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