FG Münster: Kürzere Restnutzungsdauer eines Gebäudes durch Wertgutachten nachweisen
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Das FG Münster hat entschieden, dass die Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der Wertermittlungsverordnung, das im Rahmen eines Wertgutachtens bestimmt wird, der Berechnung des AfA-Satzes zugrunde gelegt werden kann.
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