Oberste Finanzbehörden der Länder: Anwendungsfragen zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags
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Die Finanzverwaltung beantwortet Anwendungsfragen zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 3 und 4 GewStG in der Fassung des Fondsstandortgesetzes.
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