Auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesrechtsanwaltskammer zu einem Vorlageverfahren Stellung genommen, in dem es um die Unternehmenssteuerreform 2008 geht, nach welcher ein steuerlicher Abzug von Verlusten entfiel, wenn eine Unternehmensbeteiligung innerhalb von 5 Jahren nach ihrem Erwerb weiterübertragen wurde

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