BFH Kommentierung: Zuordnung eines Zimmers in einem gemischt genutzten Gebäude zum Unternehmensvermögen
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Für eine Zuordnung zum Unternehmen kann bei Gebäuden die Bezeichnung eines Zimmers als Arbeitszimmer in Bauantragsunterlagen jedenfalls dann sprechen, wenn dies durch weitere objektive Anhaltspunkte untermauert wird.
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