BFH Pressemitteilung: Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Grundstücks mit Weihnachtsbaumbepflanzung
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Wer ein Grundstück mit aufstehender Weihnachtsbaumkultur erwirbt, hat für den Teil des Kaufpreises, der auf die Bäume entfällt, keine Grunderwerbsteuer (GrESt) zu entrichten.
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