Eine Steuerbegünstigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG kommt nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG auch dann in Betracht, wenn ein Verein (Subunternehmer-)Leistungen im Rahmen eines Zweckbetriebs erbringt, die sich lediglich mittelbar beim begünstigten Personenkreis niederschlagen.

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