Überblick: Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2023
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Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist für kleinere Photovoltaikanlagen eine weitgehende steuerliche Entlastung vorgesehen. Diese wird sowohl die Einkommensteuer als auch die Umsatzsteuer betreffen.
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Das FG Münster hat klargestellt, dass der Anwendungsbereich des § 64 EStG nicht eröffnet ist, wenn der Kindergeldanspruch des anderen Elternteils bestandskräftig abgelehnt wurde. Mehr zum Thema ‚Kindergeld’…
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