BFH Pressemitteilung: Kein Kindergeldanspruch während Vorbereitung zur Qualifikation als Fachärztin
Veröffentlicht von am
Wie der BFH entschieden hat, ist eine Kindergeldgewährung wegen eines Dienstverhältnisses, das als Vorbereitungszeit zur Erlangung der Facharztqualifikation dient, grundsätzlich nicht mehr möglich.
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell kann die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht kommen. Mehr zum Thema ‚Rückstellung’…Mehr zum Thema ‚Renteneintritt’…Mehr zum Thema ‚Altersrente’…
Am 2.4.2026 hat der BFH sieben sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…
Das Schleswig-Holsteinisches FG ist der Auffassung, dass eine Rückforderung von Kindergeld bei unterbliebener Antragstellung im vorrangig für die Gewährung von Familienleistungen zuständigen Staat nicht möglich ist. Mehr zum Thema ‚Kindergeld’…Mehr zum Thema ‚Familienkasse’…
0 Kommentare