Praxis-Tipp: Auseinanderfallen von zahlungsverpflichteter und zu pflegender Person
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Eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen kann auch für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden.
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Nach § 152 AO wird die Festsetzung eines Verspätungszuschlags in manchen Fällen vorgenommen, ohne dass hierfür ein Ermessensspielraum besteht oder es einer Ermessensentscheidung bedarf. Zur Wirkung der Fristverlängerung wegen der Corona-Pandemie gibt es aktuelle BFH-Rechtsprechung. Mehr Weiterlesen…
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